Solarpark Osterburken-Schlierstadt

ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb eines Solarparks auf dem Gebiet der Stadt Osterburken in der Gemarkung Schlierstadt, Gewann Moosich.
Anlässlich dieser Planung erhalten Anwohner die Möglichkeit, der Emittentin ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Das versetzt die Emittentin in die Lage, Kosten für die Planung der Windparks Zerf und Warburg zu übernehmen. Diese Windparks sind im Vermögensinformationsblatt beschrieben.

Ausführliche Informationen zu dem Projekt und aktuelle Meldungen finden Sie auf www.solarpark-schlierstadt.de

 

                              Emissionsdetails

So einfach geht's

Zinsen p.a.
6,1 %

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Mindestbeteiligung
500 €

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Maximalbeteiligung
10.000 €


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Zeichnungsberechtigten
PLZ Osterburken: 74706

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Laufzeit
31.12.2028

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Emissionsvolumen
2.000.000 €

Zeichnungshinweise

  • Das geplante Beteiligungsangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Postleitzahlgebiet : 74706.
  • Ab dem Frühjahr 2024 können Bürgerinnen und Bürger unverbindlich ihr Interesse bekunden, sich an der geplanten Emission zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, kann später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
  • Wer Interesse bekundet hat, ist nicht verpflichtet, sich tatsächlich zu beteiligen.

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

 

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen Solarpark Osterburken-Schlierstadt wird der Emittentin ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens ist für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.