ABO Wind möchte auf dem Herrscheid insgesamt vier Windenergieanlagen errichten. Das Planungsgebiet liegt östlich des Ortsteils Oedingerberg im Grenzbereich der Stadt Lennestadt und der Gemeinde Eslohe.
Anlässlich dieser Planung erhalten Anwohner die Möglichkeit, der Emittentin ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Das versetzt die Emittentin in die Lage, Kosten für die Planung der Windparks Zerfer Schneeberg und Warburg II zu übernehmen. Diese Windparks sind im Vermögensinformationsblatt beschrieben.
Ausführliche Informationen zu den Projekten und aktuelle Meldungen finden Sie auf www.windpark-herrscheid-eslohe.de sowie www.windpark-herrscheid-lennestadt.de
Emissionsdetails
Zeichnungshinweise
- Das Beteiligungsangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Postleitzahlgebiet 59889, 57368 und 59872.
- Im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. Januar 2024 konnten Bürgerinnen und Bürger unverbindlich ihr Interesse bekunden, sich an der geplanten Emission zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, konnte später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen.
- Wer Interesse bekundet hat, war nicht verpflichtet, sich tatsächlich zu beteiligen.
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Windpark Herrscheid wird der Emittentin ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens fand in den ersten vier Monaten des Jahres 2024 statt. Beteiligen konnten sich Bürger, die sich zuvor unverbindlich an einem Interessebekundungsverfahren beteiligt hatten. Die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wurde im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.